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INSTITUTIONEN

Unser Fachwissen und die langjährigen Erfahrungen aus der Kinderschutzarbeit stellen wir zur Verfügung, wenn Institutionen – z.B. Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Sportvereine – Fragen zum Themenkomplex Kindeswohlgefährdung haben. Sprechen Sie uns an!

FACHBERATUNG NACH § 8A UND B

Unsere Kinderschutzfachkräfte beraten bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a, b SGB VIII sowohl Fachkräfte in Schulen und Kindertageseinrichtungen als auch Bürger, die sich um das Wohl eines Kindes sorgen. Wir helfen Ihnen bei der Gefährdungseinschätzung und begleiten Sie in dem weiteren Klärungsprozess.

TEAMFORTBILDUNGEN

Bei Bedarf bieten wir im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten Inhouse Veranstaltungen für Teams an, die sich mit Kinderschutzfragen beschäftigen möchten und entwickeln mit Ihnen eine passgenaue Veranstaltung für Ihre Einrichtung.